Demokratische Erziehung in Unterricht und Schulleben
Demokratie durch Handeln lernen
Die Leitidee einer demokratischen Schulkultur ist in der Landesverfassung Baden-Württemberg verankert.
Die Schule erzieht die Jugend zu sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung” (Artikel 12, Landesverfassung).
Die Jugend ist “an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen” (Artikel 21, Abs 1 Landesverfassung).